Dem Kaufmann und Tabakfabrikanten Tesch aus Duisburg werden vom Magistrat zu Wageningen auf Antrag des Rotterdamer Terhoeven Tabaksfässer arrestiert; während nach den Verträgen zwischen Kleve und Gelderland von 1657 und 1737 nur am Sitz des Beklagten dies geschehen dürfe; indessen nach Erklärung der Regierung gilt der Vertrag nur zwischen beiderseits Einheimischen; 1794 klagt der Tesch beim hiesigen Landgericht; Entscheidung fehlt

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Stadtarchiv Duisburg
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