Andre Prew{e}, Bürger zu Tekkendorff, seine Frau und Erben bestätigen dem Hr. Johanns LG. zum Lewthenberg und G. zu Halls, dessen Ahnherr, der verstorbene Hr. Johanns LG zu Lewthenberg und G. zu Halls, ihn zum Bürgen gegenüber Vlreich dem Kastenmair gesetzt hatte, die Begleichung aller Geldforderungen, ausgenommen eine Schuld von 60 Pfund Regensburger Pfennig, für die ein entsprechender Schuldbrief vorhanden ist.; S 1: Ausst., S 2: Hawg der Neithart, Bürger zu Tekkendorff.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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