Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Graf Bernhard von Eberstein mit seinen Gütern und Leuten in Schirm genommen hat, nachdem Bernhard sich auf Lebtag gegenüber dem Pfalzgrafen dienstlich verpflichtet hatte. Der Pfalzgraf versichert, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Bernhard schirmen und rechtlich handhaben wird, sofern diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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