Der Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn bekundet am 16. Juli 1718 zu Aschaffenburg einen Vergleich zwischen Dekan und Kapitel des Kollegiatstifts Peter und Alexander zu Aschaffenburg einerseits und dem Rat der Stadt Aschaffenburg andererseits nach vorherigen Streitigkeiten beider Seiten über den Strietwald; Holzbedarf von Häusern/Höfen des Stifts zu Mainaschaff und Kleinostheim sowie der Stiftsmehlmühle zu Damm aus dem Strietwald; den Pilgerbrunnen zu Aschaffenburg; und den Verkauf von Stiftswein durch damit begünstigte Stiftsangehörige. Ankündigung der Siegel von Veit Franz Freiherr von Reigersberg; Anselm Franz Lieb; Jakob Christoph Stendorff, Dekan; und Matthäus Franz Dampier, Stadtschultheiß zu Aschaffenburg. Der Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn bestätigt den Vergleich am 8. November 1719 zu Mainz mit seiner Unterschrift und kündigt das Sekretsiegels der Kurmainzer Kanzlei an. (Siegel in offener Kapsel mit Schnur an der Urkunde befestigt). Unterschrift des Kurfürsten (Abschrift)

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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