Der Notar Andreas Hopf zu Wimpfen im Tal beurkundet die durch Michael, Abt des Klosters Ochsenhausen, ausgestellte Vorladung des Konrad von Blindheim in dessen Streit mit Kloster Reichenau wegen Verweigerung seiner Konfirmation als Propst des Ulmer Wengenstifts vor das Konzil von Basel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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