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Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Amand [von Buseck],
Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich
verliehen...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1731-1740
1739 Mai 20
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Laxenburg den zwantzigsten tag monaths May nach Christi unsers lieben Herren und Seeligmachers gnadenreicher geburth im siebenzehen hundert neün und dreyßigsten unserer reichen des römischen im acht und zwantigsten des hispanischen im sechs und dreyßigsten des hungarisch- und böheimischen aber im neün und zwantzigsten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl VI. von Habsburg bekundet, dass Amand [von Buseck], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehn und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Karl dem verstorbenen Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, 1728 Mai 12 [vgl. Nr. 2188] bestätigt hat. Karl bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehn des Reichs. Amand gelobt durch seine Bevollmächtigten, Georg Karl Freiherr Karg von Bebenburg, kurtrierischer, bambergischer und fuldischer Geheimer Rat und Kämmerer sowie bevollmächtigter Gesandter bei der Reichsversammlung in Regensburg, und Hugo Xaver von Heunisch, kurkölnischer Geheimer Rat und Agent des Kölner Erzbischofs am kaiserlichen Hof, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Laxenburg. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1739 ...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Collationata und registrata / J[ohann] H[einrich] Alpmanshoven manu propria)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carl manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit [?] graff von / Mutsch / manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / E. F. freiherr von Glandorff manu propria)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.