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Ablösung einer Rente
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Dietherich Koerdingh und Anna Otterstedde, Eheleute, sind verpflichtet, den Armen der Gertrudt Schade genannt Vreidags eine an Peter und Paul fällige Rente von 5 Goldgulden aus ihrem Haus am Prinzipalmarkt zu zahlen. Die Rente hatten den Armen einst die Vorbesitzer ("vorgeseßenen") des Hauses - Wandschneider Johan Dorhoff und seine Frau Marien - vor dem Offizial verkauft. Die Eheleute Koerdingh besitzen allerdings eine am 20. Juni 1640 vom Stadtsekretär Henr. Hollandt ausgestellte Urkunde über eine an Johann Baptist vom Gruthaus der Stadt Münster zu zahlende Rente von ebenfalls 5 Goldgulden, die sie mit Zustimmung der Bürgermeister den Armen übergeben. Ihre Rentverpflichtung ist damit abgelöst.
Unterschrift Dietherich Koerdingh und Anna Otterstedde. Petschaft Dietherich Koerdingh.