Dispensations-Dekret für den Ratsgebietiger der Ballei Elsass-Burgund, Freiherr Beat Konrad Reuttner von Weil, der nicht nur die Kommende Mainau beibehalten darf sondern die Erlaubnis zur Annahme eine Kommende in der Ballei Hessen erhält und in beiden Balleien zur weiteren Beförderung fähig sein soll