Dieter Rüdt von Bödigheim (Rude von Bodickeim), Ritter, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm zur Vermeidung von "verderplichen schaden" 200 Gulden bar geliehen hat, wofür er die Rückzahlung versichert hat. Dafür hat Dieter seinen Stiefsohn Albrecht von Bachenstein gebeten, dessen Hof zu Esselborn (Eschelbron) im Amt Alzey mit Zubehör dem Pfalzgrafen als Unterpfand zu setzen. Der Hof erträgt jährlich 50 Gulden, 5 Pfund Heller und 14 Kapaune, die dem Pfalzgrafen zur Begleichung (inn abslag) der Hauptsumme gereicht werden sollen. Dieter Rüdt versichert die Zahlung und Schadloshaltung des Pfalzgrafen und kündigt sein Siegel an. Albrecht von Bachenstein bewilligt die Verschreibung des Hofes und kündigt sein Siegel neben dem seines "lieben vatters" an.