Erzbischof Jakob von Trier einigt sich mit den Grafen von Sponheim, nämlich Herzog Johann (I.) von Pfalz-Simmern und Markgraf Christoph von Baden, über die Handhabung der Gerichtsbarkeit im Dorf Bruttig ("Protich"). Dort ist ersterer Grundherr und Richter, während die Grafen in ihrer Eigenschaft als Vogtherren bislang die Einkünfte der sieben Bruttiger Schöffen, welche über Erb- und Eigengut richten, bezogen haben. Niedergerichtlich tätig waren außerdem die Amtleute des Hochstifts Trier. Bei mittleren und hochgerichtlichen Fällen bzw. bei Strafsachen waren für die erzbischöflichen Untertanen bislang die Gerichte in Cochem und Baldeneck zuständig, für die gräflichen Untertanen hingegegen das Gericht in Kastellaun. Als Folge dieser Situation blieb in Bruttig allerdings so manche Untat ungeahndet. Daher sollen ab sofort alle hohen, mittleren und niedergerichtlichen Fälle an einem gemeinsamen Gericht in Bruttig verhandelt werden: Den sieben Schöffen soll ein durch den Erzbischof ernannter Schultheiß und durch die Grafen bestimmter Vogt zur Seite gestellt werden. Alle gerichtlichen Einnahmen werden fortan zu gleichen Teilen zwischen den beiden Parteien geteilt, ebenso die Kosten, die für das neu aufzurichtende Hochgericht mit Galgen, für Gefängnis, Stock und Halseisen sowie für die Entlohnung der Gerichtsknechte anfallen werden. S1 = A1;. S2 = A2. S3 = A3

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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