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Ein Dekret, mit welchem Hans Rößler zu Ruppertshofen befohlen wird, dass er das ehemals aus dem Rappoldischen Gut zu Leofels durch einen sträflichen Winkel-Kontakt erhaltene Wiesenstücklein dem jetzmaligen Besitzer Pratz dermalen unentgeltlich wiederum abtreten und daneben wegen seiner Vorteilhaftigkeit mit einer geringen Geldstrafe von 5 Gulden verbüßt sein solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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