0-1-14-1068 - 1104 Urkunden der Stadt Gerresheim: Der Bergische Schulfondes verkauft der Gemeinde Gerresheim und Ludenberg ein Grundstück an der Blutskapelle
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0-1-14 Bürgermeistereien Gerresheim und Ludenberg (alt: Bestand XIV), 0-1-14-1070.0000
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08.06.1867
Enthält: Der Bergische Schulfonds verkauft der Gemeinde Gerresheim und Ludenberg zur Erbauung einer evangelíschen Schule ein Grundstück an der Blutskapelle, Acker, groß 2 M 9 R 60 F, Flur 14 Nr. 105, begrenzt von Kempgens, Bernard Ringel, dem Kommunalwege und dem Pillenbach. Das Grundstück ist noch bis zum 1. Mai 1869 an Johann Viertel für 9 Taler 25 Groschen 10 Pfennig jährliche Pacht verpachtet. Kaufpreis 400 Taler. - Notariell. Notar Adolf Bermbach zu Gerresheim Nr. 1627. Mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf vom 14. August 1867
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:22 MEZ