Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm beurteilen die durch das Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen wegen verfallener Zinsen gegen Konrad Zingk, Weingärtner und Bürger zu Ulm, durchgeführte Vergantung und den anschließenden Verkauf von dessen Weingarten im Krugtal an Ulrich Bollinger als rechtmäßig.