Urteil des Lüneburger Magistrats mithilfe der Juristischen Fakultät der
Universität Wittenberg in der Leuterungsklage der Witwe und Erben des Anwalts
Georg Dithmers als Beklagte gegen den Prokurator Michael Willing als Kläger im
Namen seiner Hausfrau Cecilia Willing, dass es beim vorangegangenen Urteil
verbleibt, sich Michael Willing als Kurator seiner Hausfrau legitimieren lassen
muss und der beklagten Witwe jüngere Kuratoren für den Prozess zugeordnet
werden.