Urteil des Lüneburger Magistrats mithilfe der Juristischen Fakultät der Universität Wittenberg in der Leuterungsklage der Witwe und Erben des Anwalts Georg Dithmers als Beklagte gegen den Prokurator Michael Willing als Kläger im Namen seiner Hausfrau Cecilia Willing, dass es beim vorangegangenen Urteil verbleibt, sich Michael Willing als Kurator seiner Hausfrau legitimieren lassen muss und der beklagten Witwe jüngere Kuratoren für den Prozess zugeordnet werden.

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