Jakob Sigwart, Bürger zu Ettlingen, Stabhalter des Postengerichts des Klosters Frauenalb, entscheidet eine Appellationssache zwischen Hans Bauer von Bilfingen und dem Frauenalber Amtmann Tenger Hartmann, der jenen beim Gericht zu Ersingen als Friedbrecher, treulos und meineidig verklagt hatte, dass die Äbtissin von Frauenalb Macht hat, in allen ihren Gebieten zu strafen.