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Statthalter und Schöffen des Stadt- und Hauptgerichts Lechenich bezeugen, daß Johann Wil­helm von der Hell ein Schreiben vom 17.2.1671 des Freiherrn von Loe, Herrn zu Wissen, Kon-radsheim vorlegt, mit dem Inhalt, daß sobald ein Original - Cessions - Schein zu Moers oder Sollbrüggen vorliege, die Abwicklung der Zahlungen erfolgen solle. Der Rentmeister des Frei­herrn von Loe, Theodorus Axer, bestätigt den Empfang. 1671 März 21. Vollmacht für Heinrich Schin durch Freiherrn von Pelden gnt. Cloudt für die Hälfte aus dem Verkaufserlös des vom Freiherrn von Loe verkauften von Haes-Solbrüggischen Busches (Papier-Siegel Gericht Moers). Moers 10.1.1671

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Kreisarchiv Viersen
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