Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Albrecht von Wirsberg (Wirßberg), Marschall des Grafen Wilhelm von Henneberg (Hennenberg), für zwei Jahre zu seinem Diener. Dieser soll in allen benötigten Geschäften, es sei in Hauptmannschaft oder anders, mit vier reisigen, wohlgerüsteten Knechten und Pferden dienen und von Haus aus gegen jeden dienstbereit sein, ausgenommen seinen jetzigen Herrn, den Grafen Wilhelm zu Henneberg, und Markgraf Friedrich zu Brandenburg, sofern es dessen eigene Person berührt. Gegen diese soll Albrecht nicht persönlich dienen, sondern vier Gewappnete schicken, die jedoch nicht gegen den Markgrafen oder sein Fürstentum verwendet werden. Wenn Albrecht vom Markgrafen in Angelegenheiten beworben wrüde, die seine Person nicht belangen, dann soll er persönlich zum Pfalzgrafen kommen und tun, was ihm beschieden wird. Im Dienst des Pfalzgrafen erhält er vom Hof Futter und Mahl wie andere. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Für seinen Dienst erhält er jährlich als Sold und Dienstgeld durch den Kammermeister 100 Gulden und ein Hofkleid wie anders Hofgesinde. Albrecht schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie Geheimnisse zu verschweigen und alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist. Sein Dienstjahr beginnt und endet zum Datum dieser Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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