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Anspruch auf ein Sechzehntel des Nachlasses des Stefan von Hanxler und der Christina von Aldendorp, der Eltern der Appellanten und Großeltern väterlicherseits der Appellatin. Wilhelm von Wachendorf, der Großvater mütterlicherseits, hatte 1537 dem Wilhelm von Neuhoff (Neuenhove) gen. Ley und seiner Frau Elisabeth Lüninck (Lunings) einen Hof ”zum Buhel“ und einen Hof ”zur Brandenburg“, beide im Hzm. Berg, Kirchspiel Overath, für 1100 Goldgulden ”sub pacto retroventionis“ verkauft. 1553 kauften Stefan von Hanxler und seine Frau Christina Aldendorp die Güter und gaben sie ihrem Sohn Emundt, dem Bruder der Appellanten und Vater der Appellatin, neben 1500 Goldgulden, 1000 Rtlr. und der Zusage, alle Wachendorfischen Güter zu befreien, mit in seine Ehe mit Catharina von Wachendorf, die ihrerseits Gut Combach und Güter in den bergischen Ämtern Blankenberg und Steinbach in die Ehe einbrachte. Während die Appellanten die Auffassung vertraten, ihr Bruder sei damit ausbezahlt, verlangte Margarethe beim Tode der Großeltern, die acht eheliche Kinder hatten, die Hälfte des Anteils ihres Vater (sie hatte noch einen Bruder namens Georg). Das RKG änderte das Urteil der Vorinstanz am 6. Nov. 1609 ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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