Gall Fuchs, Zimmermann aus Neuhausen [Kr. Esslingen], wegen verschiedener strafbarer Handlungen erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts mit der Auflage enthoben, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Kemnater Zehnten nicht mehr zu betreten, sich zu Öffentlichen Arbeiten zur Verfügung zu halten, die Summe von 30 lb h (3 lb h für einen kleinen Frevel, 14 lb h wegen eines Friedensbruchs und 13 lb h für einen großen Frevel wegen Hans Fritz zu Kemnat) sowie die Gefängniskosten in vier Raten zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. G. Fuchs hatte mit Barbara Tenneler, Ehefrau des Gall Gnaper aus Kemnat, Ehebruch begangen. Deshalb wurden beide zu Stuttgart gef. Auf ihre Bitten freigel., versprachen sie eidesstattlich, künftig nicht mehr zusammenzukommen. Sie wurden jedoch wiederum beim Ehebruch ergriffen. Nun verdächtigte der A. den Mathis Schönhar zu Kemnat dieses Verbrechens; darüber geriet er mit ihm in Streit, wobei er ihn bedrohte und verletzte. Nach beiderseitigem Friedensgebot war er M. Schönhar einen kleinen Frevel von 3 lb h schuldig. Nach der Anzeige des Rechtshandels beim Schultheiß von Kemnat bedrohte er wiederum M. Schönhar, der noch auf der freien Gasse stand. Die Absicht des A., ihm abermals eine Verletzung beizubringen, wurde durch das Eingreifen etlicher anderer Personen unterbunden. Auf diesen Friedensbruch hin wurde er zu Stuttgart gef. und sollte deswegen peinlich beklagt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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