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Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht in seiner Funktion als Vogt und oberster Herr von Dienheim (Dinheym) und beteiligte Partei eine Auseinan...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.10 Oppenheim
1497 August 1, Alzey
Kurpfalz
Ausfertigung (deutsch), Pergament (30,6-31 x 51,2-51,8 cm), (1) [Kurfürst Philipp von der Pfalz:] rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, beschädigt (Teil herausgebrochen), (2) [Stadt Oppenheim:] rundes, schwarzes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, sehr gut erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Altzey vff vincula Petri anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo septimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht in seiner Funktion als Vogt und oberster Herr von Dienheim (Dinheym) und beteiligte Partei eine Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister und den Räten der Stadt Oppenheim (Oppenheym) als Gerichtsherren von Dienheim bezüglich der dortigen jeweiligen gerichtlichen Befugnisse und Einkünfte an den Freveln, Strafen und Bußen. Kurfürst Philipp verfügt, dass die von Dienheim denen von Oppenheim keine Huldigung, Frondienst usw. schulden, sondern nur dem Kurfürsten selbst, der in Dienheim einen Vogt einsetzt, der in seinem Auftrag agieren soll. Weitere Unstimmigkeiten bezüglich des Viehtriebs und dem Einsatzgebiet des den Oppenheimern zuständigen Wasenmeisters in der Dienheimer Gemarkung, entschied der Kurfürst dahingehend, diese Gemarkung zwischen den Dienheimern und den Oppenheimern hälftig aufzuteilen und für die damit einhergehende Begutachtung und Steinsetzung Ritter Swicker von Sickingen als zuständigen Obmann zu beauftragen. Auch die weiterhin fälligen Zahlungen einer Schuld in Höhe von 100 Gulden bei den Juden sowie eine jährliche Gült in Höhe von 10 Gulden an die St. Katharinenkirche, sollen gezahlt werden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) […] est (2) B. (3) Vertragk zuschen vnserm gnedigen herren pfaltzgraue phillips vnd den von oppenheim dienheim betreffend 1497 (4) 112
Vermerke (Urkunde): Siegler: (1) Aussteller (2) Stadt Oppenheim
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Alzey (Altzey) (Lkr. Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) (2) Dienheim (Dinheym) (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (3) Oppenheim (Oppenheym) (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Erztruchsess (2) Sickingen, Swicker von, Ritter Institutionen/Körperschaften: (1) Bürgermeister und Rat von Oppenheim (2) Wasenmeister (3) St. Katharinenkirche
Vergleich
(1) Oppenheim Vertrag zwischen Kurfürst Philipp von der Pfaltz als fautt und Oberherr zu Dünheim an einem und Burgermeister und Rath zu Oppenheim als Gerichtsher daselbst am andern theil, die Oberkeit, Gebott, Verbott und anders betreffend. D. Altzey vff vincula Petri 1497. (2) 131
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.