Frantzs Weißbrodt zu Gersbach (Geerßbach) hat wegen seiner Kinder aus der Ehe mit Margreth, Tochter des Magisters Reinhardt Lorich, in der Erbteilung mit dem Keller zu Hadamar (Obernhadamar) Adolff Helling, durch Erbtausch und Vergleich den halben Hof zu Faulbach erhalten mit allem Zubehör und dem was von Veltin Schutzen Erben ertauscht und ihm übergeben wurde. Das Haupthaus und die Hofreite gehören ihm allein. Er verkauft diesen Hof zu Faulbach, das heißt, Haupthaus und Hofreite mit allem Zubehör im Dorf Faulbach gelegen, dazu Äcker, Wiesen und Gärten im Holz und Feld, bebautes und unbebautes Land, Gefälle und Wüstungen, wo immer sie liegen und in welches Gericht oder in welche Vogtei oder Zent sie gehören, wie sie nach einem Umgang zum Hof Faulbach, genannt der 'Schutzenn Hoff' zugehörig befunden wurden, dazu alles, was etwa bei diesem Umgang übersehen wurde und sich später als zum Hof gehörig erweist. Dieser Verkauf geschieht mit Wissen und Billigung des Kellers Adolff Helling, Schwager des Verkäufers. Den Hof mit allen Gerechtigkeiten und rnit dern Wagen Holz imn Gleissennberg kauften irn Wege des Erbkaufs Juditt, geborene von Hoenberg (Hoenbergh), Witwe des Hanß Endres von Klingelbach, und ihre Kinder für 844 Gulden 3 Albus Lirnburger (Lirnppurger) Währung, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, die sie dern Verkäufer bezahlt haben. Der Erbkauf wurde aufgetragen vor dem Gericht zu Niederhadamar (Niddern hadamar) vor Wilhelm Kreuseler, Schultheiß, und den Schöffen Godtthardt Helling, Thiel Wieß, Hanß May, Johann Staud, Petter Leber, Grebenn Wenk und Jost Weyger.