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Schultheiß und Gericht von Echterdingen, welche für sich und die Gesellschaft des Büchsenschießens zu Echterdingen vom Herzog Christoph von Württemberg die Erlaubnis erhalten haben, die Zielstatt vor dem Dorf, insbesondere die Mauern auf eine Wiese des Klosters Bebenhausen zu setzen, verpflichten sich, dieselbe auf Verlangen alsbald wieder abzubauen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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