Veit [Sürg] von Sürgenstein zu Oberreitnau beurkundet als Vormund und Vogt der Witwe und hinterlassenen Kinder des Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg, dass er Agatha Mayer, Tochter der Eheleute Bastian Mayer und Apollonia Mader zu Pfärricher Höfe, gegen eine nicht näher beschriebene, gleichwohl quittierte Gegenleistung aus der Leibherrschaft seiner Schutzbefohlenen entlassen hat. Demnach spricht der Aussteller genannte Agatha von allen Einschränkungen, Leistungen und Lasten los, zu denen diese seiner "vogtfrawen vnd vormundtskindern" bis jetzt von Leibeigenschafts wegen verpflichtet gewesen ist, verzichtet in deren, ihrer Erben und seiner möglichen Amtsnachfolger Namen auf deren bisheriges Eigentum und begibt sich aller daran hängenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen an der Freigelassenen bzw. gegen dieselbe, der er hiermit zugleich anheim stellt, nach Belieben neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben" zu suchen und anzunehmen, "wa sy will", wobei sie durch ihn, den Aussteller, oder seine Klienten und deren Erben keinerlei Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen hat. Doch muss die Mayer sich auch namens ihrer Erben verpflichten, kein Vermögen, das ihr oder ihnen von Eigenleuten der Humpis'schen Erben inner- oder außerhalb der Herrschaft Schomburg "oder derselben stür" anfällt, nach auswärts zu ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den zuständigen Gerichtsherren, "wie sich gebürt", vertragen.