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Georg Frei von Dehrn (Dheren), Sohn des + Philipp Frei von Dehrn, stellt für sich, seine Brüder Philipp und Wilhelm und seinen Vetter Lubentz, Sohn des + Johann Frei von Dehrn, dem Markgrafen Philibert zu Baden, Grafen zu Sponheim, einen Revers aus über Belehnung mit verschiedenen Lehen, die von + Philipp von Lindau herrühren und zuletzt vom + Pfalzgrafen Johann bei Rhein, Herzogen in Bayern und Grafen zu Sponheim den obengenannten Brüdern und Vettern verliehen sind zu Erblehen 2 1/2 Morgen Weingarten in der Mark zu Frauenstein neben Spoden, in Schiersteiner Gericht 4 Morgen Acker auf dem Dorf Schierstein gegenüber der Aue der Herren zum heiligen Grab zu Mainz von der vorderen Grafschaft Sponheim wegen, gemäß eingerücktem Lehnbriefe. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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