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Karl Friedrich von Helmstatt, Johann Nikolaus von Helmstatt, Ernst Friedrich von Remchingen, Johann Bernhard von Mentzingen und Friedrich von Stein von Reichenstein erneuern den Familienvertrag vom [10.] Juni 1597 [siehe dort]. Dabei soll vor allem der in Bischofsheim durch den Krieg öfters durchbrochene Grundsatz des Gesamtbesitzes, der nur mit Zustimmung der Familie entfremdet werden darf und bei dem Töchter ausbezahlt werden müssen, wieder zur Geltung gebracht werden. Die Herrschaft Hinsingen zählt weiterhin zum Gesamtbesitz. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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