Geschäftsakten und Korrespondenzen
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12509 Sächsischer Kunstverein, Nr. 002 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
12509 Sächsischer Kunstverein
12509 Sächsischer Kunstverein >> 01. Ältere Geschäftsakten und Korrespondenzen des Sächsischen Kunstvereins
1831 - 1832
Enthält u. a.: Briefe von Johann Wolfgang von Goethe an von Quandt 31. Januar 1831, Blatt 11.- 22. März 1831, Blatt 40 bis 43.- 23. Juli 1831, Blatt 98.- 01. August 1831, Blatt 102.- 13. September 1831, Blatt 112 bis 114.- 10. Oktober 1831, Blatt 127 bis 128.- 06. Mai 1831, Blatt 136.- 28. August 1831, Blatt 137.- 29. November 1831, Blatt 143 bis 144.- 18. Dezember 1831, Blatt 206 bis 207.- 27. Februar 1832, Blatt 213.- Luise Seidler an von Quandt 19. Mai 1831, Blatt 58 bis 59.- 22. Juli 1831, Blatt 99 bis 100.- 27. Mai 1831, Blatt 67 bis 68.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:00 MEZ