Schultheiß, Heimbürgen, Gericht und Gemeinden der Dörfer und Flecken Endersbach, Strümpfelbach, Stetten, Lobenrot und Lindhalden vereinbaren unbeschadet der Rechte ihrer Herrschaft und Oberkeit zum Schutze ihrer gemeinen Wälder und Hölzer Stafbestimmungen für Holzhauen in denselben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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