Gerhard und Wig(g)er von Bilstein, Kanoniker und Boten der Halberstädter Kirche, sowie Alexander, Kanoniker von St. Blasius in Braunschweig, Schiedsrichter des Propstes Ulrich vom Marienberg (montis s. Marie) in Helmstedt, Propst Rudolf von St. Blasius in Braunschweig, Kellner Dietrich von Werden und Eckebert von Asseburg, Schiedsrichter des Abts Gerhard und des Klosters Werden, machen bekannt, daß sie in dem Streit des Abts von Werden mit dem Propst Ulrich folgenden Schiedsspruch gefällt haben. Der Damenkonvent von Marienberg hat die freie Wahl des Propstes, der dem Abt von Werden zum Empfang der Temporalien präsentiert werden soll. Wenn der Abt nicht gerade in Sachsen weilt, soll der Propst mit einem Brief des Konvents zum Abt geschickt werden, der ihn darauf mit seiner Beglaubigung weiter an den Bischof von Halberstadt zum Empfang der Spiritualien senden wird. Die Damen sollen dem Propst gehorsam sein und dem Abt in einer Prozession entgegenziehen, wenn er vom Rhein nach Sachsen kommt. Der Streit um die Stephanskirche ist dahin entschieden worden, daß der dortige Pleban an Marienberg 40 Talente zahlen soll und zwar in vier Jahresraten jeweils am 2. Februar. Zahlt er nicht auf den Tag genau, so verdoppelt sich die Summe. Alle Schriftstücke, die über die Kirche St. Stephan ausgefertigt worden sind, werden in das Gewahrsam Eckeberts von Asseburg übergeben und zwar so lange, bis dieser Schiedsvertrag von allen Seiten besiegelt ist. Dann erhält ihn der Abt von Werden. Alle bisher in dieser Angelegenheit angefertigten Instrumente sind ungültig. - Es siegeln der Bischof von Halberstadt und sein Kapitel, der Abt von Werden, der Propst von Marienberg und sein Konvent sowie die Schiedsrichter. - Zeugen waren Propst Heinrich von St. Severin in Köln, Propst Volrad von Walbeck (Wallen-), Propst Eberhard von Steterburg (Steder-), der Halberstädter Kanoniker Widekind, der Walbecker Kanoniker Engelbert, der Pfarrer von St. Martin in Braunschweig Johannes, der Pfarrer von Hedeburg (Hodebur) Friedrich, Graf Friedrich von Kirburg (-berg) und Ritter Friedrich von Urde. - Acta ... Helmenstat in die Johannis et Pauli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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