Kilian von Sindringen, Schultheiß, und die Richter und Gemeinden zu Rappach, Scheppach und Bitzfeld sowie die Gerichtsleute zu Bretzfeld bekunden, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihnen bewilligt hat, 10 Gulden jährlicher Gülte zu Pauli Bekehrung [25.01.] auf den Dörfern an Eberhard Hünder zu Heilbronn um 200 Gulden wiederlöslich zu verkaufen. Die Verschreibung ist datiert auf den 26.01.1486 (uff dorstag nach sant Pauls bekerung tag), die Bewilligung des Pfalzgrafen auf den heutigen Tag. Die Aussteller versichern, den Pfalzgrafen schadlos zu halten und die Gülte binnen sechs Jahren wieder zu lösen. Kilian von Sindringen kündigt sein aufgedrücktes Siegel an und bittet Junker Ludwig von Sickingen, Amtmann zu Weinsberg, und Jost König, Keller zu Weinsberg, um Aufdrückung ihrer Siegel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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