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6/25 [Nr. 50]: (D) 1602 Juni 5, Stuttgart (T) Kanzler Martin Aichmann an die Universität
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Enthält: (I) Bericht über seine Berufung nach Kursachsen, da sie der Univ. wohl verwunderlich vorkomme. Als vor 2 Jahren Johann Löser auf Pretsch und Dr. iur. Johann Georg Gödelmann wegen Dr. Ägidius Hunnius hier waren, sondierten sie bei ihm; nach einem Beschluss des kursächsischen Landtags gab der Administrator der Regierung in Dresden Befehl, mit Aichmann zu verhandeln (Nr. 51 u. 52).; Seinem damals in Brandenburg weilenden Schwiegersohn Wlhelm v. Obermühl sagte man, man brauche Aichmann zur Erhaltung der reinen Lehre gegen Calvinisten und Huberianer; dann schickte die Kurfürstenwitwe beiliegendes Schreiben (Nr. 53);; Hofprediger Polykarp Leyser schrieb, daß Aichmanns Bedingungen übererfüllt seien (Nr. 55); nun schickte er Hz. Friedrich seine Resignation (Nr. 56);; der Herzog erlaubte den Weggang um der Religion willen. (192-197'). Beilagen zu Nr. 50:
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.