Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Elsenhenne (Elsen Hennen), den Hammerschmied auf der Eisenschmiede zu Winnweiler (Wennwiler), mit seinem Hab und Gut in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen eigenen angehörigen Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Elsenhenne der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht, seinen Amtleuten oder den gewiesenen Instanzen genügt und der Hammerschmied dem nachkommen will. Elsenhenne hat Treue und Huld gelobt. Als Schirmgeld soll er jährlich einen halben Wagen Eisen an die Kellerei zu Alzey reichen. Kurfürst Philipp weist Amtleute, Diener und die Seinen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn Elsenhenne darum ersucht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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