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Auszug aus dem Decrete vom 3ten November 1809 die gegenseitigen Verbindlichkeiten der Gesellen und ihrer Meister betreffend für den Zinngießer Simon Peter Bornhagen
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Auszug aus dem Decrete vom 3ten November 1809 die gegenseitigen Verbindlichkeiten der Gesellen und ihrer Meister betreffend für den Zinngießer Simon Peter Bornhagen