Notiz von Jakob Brandner (Brantner), Haushofmeister, dass er am 1504 gemeinsam mit Heinz von Schweinsberg, Keller zu Germersheim, und in Gegenwart des dortigen Hühnervogts Jost Bogenreif sowie Hans' Gricker, Schultheiß zu Lampertheim, den pfalzgräflichen Hof Kirschgartshausen (Kirstgartshussen) an Andreas Groß zu Lons (Endris Grossen zu Lonß), dessen Ehefrau und Kinder für dreißig Jahre unter nachfolgenden Bedingungen verliehen hat: [1.] Die Pacht beginnt am 2.2.1505. [2.] Der Hofmann gibt jährlich dem Pfalzgrafen die Hälfte der Frucht, die auf den Gütern wächst. [3.] Es folgen weitere Detailregelungen zum Anbau, zu Abgaben, zur Eigennutzung, zu Fuhrleistungen der gedroschenen Frucht auf dem Rhein, zum Einholen von Heu und Omat, zu Fuhren von Ziegel, Stein, Sand und Kalk. [4.] Was jenseits des Teichs an Holz, Wiesen, Garten und Weide gen Lampertheim liegt, darf der Hofmann zu seinem Gebrauch nutzen. [5.] Ein Priester soll sonntags und an gebotenen Tagen die Messe zu St. Gangolf lesen, wozu ihn der Hofmann verköstigt. [6.] Der Hofmann gibt dem Dekan und zwölf "zessen" zur Kirchweihe wie es Brauch ist, wofür er den kleinen Zehnten erhält. Die Nonnenmagd (nonne meyd) soll von ihm verköstigt werden, wofür sie bei ihm arbeiten soll. [7.] Wenn der Pfalzgraf oder Hofmann den Zehnt "bestunden umb die hun von Newhussen", soll der Hofmann den Zehnten nach Neuhausen fahren und dafür von den Herren Essen und Trinken erhalten. [8.] Er soll den Haag (die hege) handhaben und die Hofraite, die Hofmauer, das Taubenhaus (dauphuß) und die Fischwasser instandhalten und dem Pfalzgrafen bei Bedarf Stallung gewähren.