Der Notar Nikolaus Dietrich Schaumenkessel, Stadtgerichtsaktuar der Reichsstadt Heilbronn, beurkundet, nachdem die Freiherren Johann Friedrich, ansbachischer Kammerherr, Obristleutnant und Oberamtmann zu Feuchtwangen, Karl Rudolf, Obristwachtmeister im k.k. von Pretlack¿schen Kürassier-Regiment, August Wilhelm, Major in der württembergischen Leibgarde, und Ludwig Reinhard, Premierleutnant im württembergischen Grenadier-Corps, alle von Gemmingen-Bonfeld, ihre Gerechtsame zu Bonfeld (1/2 Dorf) und Dammhof (1/3) samt allen Zugehörungen an die Freiherren Reinhard, baden-durlachischen Geh. Rat und Kammerpräsidenten, Philipp, Direktor des Ritterkantons Kraichgau, und Karl Friedrich Reinhard, brandenburg-ansbachischen Regierungs- und Justizrat, alle von Gemmingen-Guttenberg, haben verkaufen müssen, die sub dato unter Beteiligung des gemmingischen Amtmanns Friedrich Ludwig Stein zu Gemmingen (auf dem Dammhof statt seiner der gemmingische Verwalter Grimmeisen) und des guttenbergischen Amtmanns Herrmann zu Bonfeld erfolgte Besitzergreifung namens der Käufer. In Bonfeld werden nach der Einzelverpflichtung des Pfarrers Johann Friedrich Gerner, des Schulmeisters Hagner und des Jägers Peter Ritter der Schultheiß Georg Adam Stecher sowie die Richter und Zwölfer (18; namentlich) in Pflicht genommen, dann huldigen die Bürger (47), Beisassen (9), Witwen (11) und Bürgerssöhne (30), die Schutzjuden (6; jeweils namentlich) und schließlich der Nachrichter und Kleemeister Adolf Ostertag. Die Besitzergreifung in Schloß, Kirche, Dorf und Feld wird in allen Einzelheiten und mit allen rechtssymbolischen Akten beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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