1661 Mai 27 – Vor dem osnabrücker Stadtrichter Johannes Starcke bekennt Johann Kemper für sich und seine Hausfrau Anna Maus und seine Kinder, daß ihm der Dompropst Johann Werner von Leeradt 100 Reichstaler zu 5 % geliehen hat, und verpfändet dafür sein Haus in der Lohstraße. – Original Pergament mit der Unterschrift des Notars Johannes Ludolf Cruse und dem Gerichtssiegel in Holzkapsel an Pergamentstreifen. – Nach der Notiz auf der Rückseite: Pro sacello in Eversburg hat etwa der Dompropst die 100 rth. für die Kapelle in Eversburg bestimmt.
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1661 Mai 27 – Vor dem osnabrücker Stadtrichter Johannes Starcke bekennt Johann Kemper für sich und seine Hausfrau Anna Maus und seine Kinder, daß ihm der Dompropst Johann Werner von Leeradt 100 Reichstaler zu 5 % geliehen hat, und verpfändet dafür sein Haus in der Lohstraße. – Original Pergament mit der Unterschrift des Notars Johannes Ludolf Cruse und dem Gerichtssiegel in Holzkapsel an Pergamentstreifen. – Nach der Notiz auf der Rückseite: Pro sacello in Eversburg hat etwa der Dompropst die 100 rth. für die Kapelle in Eversburg bestimmt.
BAOS U1 1661 Mai 27
C 10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
27. Mai 1661
Urkunde
Johannes Starcke, Stadtrichter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.12.2025, 09:22 MEZ