Caspar von Kaltenthal, Scholaster und Domherr zu Augsburg, der neunjährigen, kaiserlichen Bundeseinigung verordneter Richter, erkennt in Sachen des Streits zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg einerseits und Pfalzgraf Ottheinrich andererseits wegen gefänglicher Einziehung des nürnbergischen Untertanen Christoff Plumel zu Meckenhausen durch den Kastner zu Hilpoltstein, Sebastian Offel, wegen Übermähens bei der Wiese des eichstättischen Untertans Bartel Trostel, zu Recht, dass diese Verhaftung entgegen dem zwischen der jungen Pfalz und Nürnberg abgeschlossenen Vertrag über die Handhabung der niederen Gerichtsbarkeit über die nürnbergischen Hintersassen in den Ämtern Sulzbach, Haideck, Hilpoltstein und Allersberg durch die Stadt erfolgt sei und verurteilt den Pfalzgrafen zum Ersatz der dem Plumel auferlegten Strafe und des Atzgeldes.
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Caspar von Kaltenthal, Scholaster und Domherr zu Augsburg, der neunjährigen, kaiserlichen Bundeseinigung verordneter Richter, erkennt in Sachen des Streits zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg einerseits und Pfalzgraf Ottheinrich andererseits wegen gefänglicher Einziehung des nürnbergischen Untertanen Christoff Plumel zu Meckenhausen durch den Kastner zu Hilpoltstein, Sebastian Offel, wegen Übermähens bei der Wiese des eichstättischen Untertans Bartel Trostel, zu Recht, dass diese Verhaftung entgegen dem zwischen der jungen Pfalz und Nürnberg abgeschlossenen Vertrag über die Handhabung der niederen Gerichtsbarkeit über die nürnbergischen Hintersassen in den Ämtern Sulzbach, Haideck, Hilpoltstein und Allersberg durch die Stadt erfolgt sei und verurteilt den Pfalzgrafen zum Ersatz der dem Plumel auferlegten Strafe und des Atzgeldes.
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 574
GF/A Nr. 10
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Miscellanea >> Urteilbriefe (Lade GF/A)
1540 April 13
Urkunden
ger
Originaldatierung: Gegeben vff afftermontag den dreizehennten Aprilis etc. 1540.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1540
Monat: 4
Tag: 13
Äußere Beschreibung: Ausf. Papierlibell von 152 Blättern mit anh. Siegel.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1540
Monat: 4
Tag: 13
Äußere Beschreibung: Ausf. Papierlibell von 152 Blättern mit anh. Siegel.
Kaltenthal, Kaspar v. (Domherr zu Augsburg)
Offel, Sebastian
Pfalz-Neuburg, Ottheinrich Pfalzgraf von
Plumel, Christof
Trostel, Barthel
Allersberg (Lkr. Roth)
Heideck, Schloß und Amt
Hilpoltstein, Mfr., s. auch Hiltpoltstein
Neuburg, Herzog Ott: Heinrich
Neuburg, Herzogtum
Sulzbach, Amt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:52 MESZ
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