Caspar von Kaltenthal, Scholaster und Domherr zu Augsburg, der neunjährigen, kaiserlichen Bundeseinigung verordneter Richter, erkennt in Sachen des Streits zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg einerseits und Pfalzgraf Ottheinrich andererseits wegen gefänglicher Einziehung des nürnbergischen Untertanen Christoff Plumel zu Meckenhausen durch den Kastner zu Hilpoltstein, Sebastian Offel, wegen Übermähens bei der Wiese des eichstättischen Untertans Bartel Trostel, zu Recht, dass diese Verhaftung entgegen dem zwischen der jungen Pfalz und Nürnberg abgeschlossenen Vertrag über die Handhabung der niederen Gerichtsbarkeit über die nürnbergischen Hintersassen in den Ämtern Sulzbach, Haideck, Hilpoltstein und Allersberg durch die Stadt erfolgt sei und verurteilt den Pfalzgrafen zum Ersatz der dem Plumel auferlegten Strafe und des Atzgeldes.

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Staatsarchiv Nürnberg