Michel Fuchs von Böblingen, gefangengesetzt, weil er einen zu Holzgerlingen verwundet, sich in anderen Sachen ungebührlich benommen und gegen sein Gelübde gehandelt hat, von dem Vogt zu Böblingen vor Gericht gezogen, muss schwören, sich so schnell wie möglich aus Württemberg bis jenseits des Rheins zu entfernen und ohne Begnadigung der Herrschaft sein Leben lang nicht zurückzukommen und schwört Urfehde

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...