Klage auf Durchführung eines von der jül.-berg. Kanzlei Düsseldorf am 20. Juni 1622 gegen Johann Stephan und Wilhelm Neuhof (Neuenhoff) gen. Ley zu Eibach (Eybach), erwirkten Urteils wegen des Heiratsgeldes der Mutter der Kläger. Ihr waren „pro dote“ 5000 Goldgulden, zahlbar auf St. Martin 1567, versprochen worden, jedoch wurde nur ein Teil gezahlt. Der berg. Amtmann zu Steinbach hatte zwar Befehl erhalten, die Kläger in den adeligen Hof zu Pentinghausen (?) der Gebrüder Neuhof zu immittieren, jedoch gelangten die Kläger nicht zur Befriedigung ihrer Forderungen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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