Klage auf Durchführung eines von der jül.-berg. Kanzlei Düsseldorf am 20. Juni 1622 gegen Johann Stephan und Wilhelm Neuhof (Neuenhoff) gen. Ley zu Eibach (Eybach), erwirkten Urteils wegen des Heiratsgeldes der Mutter der Kläger. Ihr waren „pro dote“ 5000 Goldgulden, zahlbar auf St. Martin 1567, versprochen worden, jedoch wurde nur ein Teil gezahlt. Der berg. Amtmann zu Steinbach hatte zwar Befehl erhalten, die Kläger in den adeligen Hof zu Pentinghausen (?) der Gebrüder Neuhof zu immittieren, jedoch gelangten die Kläger nicht zur Befriedigung ihrer Forderungen.
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Klage auf Durchführung eines von der jül.-berg. Kanzlei Düsseldorf am 20. Juni 1622 gegen Johann Stephan und Wilhelm Neuhof (Neuenhoff) gen. Ley zu Eibach (Eybach), erwirkten Urteils wegen des Heiratsgeldes der Mutter der Kläger. Ihr waren „pro dote“ 5000 Goldgulden, zahlbar auf St. Martin 1567, versprochen worden, jedoch wurde nur ein Teil gezahlt. Der berg. Amtmann zu Steinbach hatte zwar Befehl erhalten, die Kläger in den adeligen Hof zu Pentinghausen (?) der Gebrüder Neuhof zu immittieren, jedoch gelangten die Kläger nicht zur Befriedigung ihrer Forderungen.
AA 0627, 2426 - H 708/2364
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1625 - 1631 (1622 - 1627)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gebrüder von und zu der Hees (Heeß): Wilhelm, Deutschordensritter, „Ratsgebietiger“ der Ballei Franken und Komtur zu Frankfurt, Eberhard und Johann Stephan Beklagter: Georg Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg, Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bei Rhein, Herzog von Jülich-Berg, Graf zu Veldenz, und Konsorten: kurfürstl. jül.-berg. Kanzler und Räte zu Düsseldorf Prokuratoren (Kl.): (Dr. Beatus) Moses (1625) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Schneit [1623] 1625 Prozeßart: Mandati executorialis Instanzen: RKG 1625 - 1631 (1622 - 1627) Beschreibung: 2 cm, 45 Bl., lose; Q 1 - 18, Q 1 (Vollmacht Moses) fehlt. Lit.: E. Jaeger, Versuch einer Stammfolge der Herrn von Neuhoff genannt Ley, in: Jülich-Bergische Geschichtsblätter 18. Jg. (1941) S. 6.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:56 MESZ