Hanns Jobst Schmidtmair von Schwarzenbruck überträgt mit Genehmigung der verordneten Herren zum Wald das auf einem von seinem Gärtner Hanns Giersching erkauften Gut zu Gostenhof ruhende Waldrecht auf ein Gut des Giersching ebenda, gegenüber dem St. Rochuskirchhof gelegen.