Georg Schwinghaimer aus Steinenbronn, unter dem Verdacht des Wildfrevels zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen, mit 50 fl zu bürgen und sich auf Mahnung zu stellen, falls sich über kurz oder lang herausstellen sollte, daß er Wildbret geschossen oder andere Wildschützen nicht angezeigt hätte, verspricht, dies alles zu halten, und schwört U. Er stellt 2 Bürgen, die ihr Vermögen als Unterpfand einsetzen, nämlich Hans Fritz 1 M. Acker, auf den Höfen zwischen Endris Haselhofer und Annstet Heugelins Kind gelegen, zinst der Herrschaft Württemberg 3 Simri nach der Zeig, sowie einen Hain, und Leutze Eckhart 2 M. Wiesen und Äcker in Steinenbronn, zwischen Hanns und Bastian Wanner gelegen, zinst der Herrschaft Württemberg 7h.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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