Philipp Rügner der Jüngere, bürgerlich sesshaft zu Klingenberg, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie mit Billigung ihres Herrn Ludwig Christoph von und zu Neipperg, Schwaigern und Klingenberg der Anna Magdalena von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Eberhard von Gemmingen zu Rappenau, eine jährlich zu Martini [= 11. November] fällige Gült in Höhe von 2 ½ Gulden Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 50 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter zu Klingenberg, deren hinreichende Bonität durch das örtliche Gericht bestätigt wurde, zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung beiden Seiten vorbehalten.