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Papst Benedikt XIII. bestätigt Amand von Buseck, Elekt von
Themiscyra [Terme in der Türkei], als Weihbischof von Themiscyra. Da der
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1721-1730
1728 Januar 26
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo vigesimo septimo septimo Kalendas Februarii pontificatus nostri anno quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Benedikt XIII. bestätigt Amand von Buseck, Elekt von Themiscyra [Terme in der Türkei], als Weihbischof von Themiscyra. Da der Papst sich die Vergabe der vakant werdenden Bistümer vorbehalten hat und das in den Gebieten der Ungläubigen liegende Bistum Themiscyra unter diese Regelung fällt, hat er das Recht, über dessen Vergabe zu entscheiden. Nach Beratung im Konsistorium hat der Papst das Bistum an Amand übertragen, der dem Benediktinerorden angehört, aus adeliger katholischer Familie stammt, in seinem 40. Lebensjahrzehnt steht, seit mehreren Jahren Priester, Dekan von Fulda und Propst von Andreasberg bei Fulda ist. Er ist in geistlichen Dingen zuverlässig und in weltlichen Angelegenheiten erfahren. Der Papst spricht die Lösung von allen Kirchenstrafen aus und überträgt das Bistum Themiscyra mit der dazu gehörenden Hirtengewalt. Der Papst gestattet Amand, sich von einem beliebigen katholischen Bischof und zwei oder drei assistierenden katholischen Erzbischöfen oder Bischöfen weihen zu lassen. Vor dem Empfang der Weihe muss Amand den Treueid auf den Papst leisten; die Unterlassung hat für ihn und den weihenden Bischof die Suspension zur Folge. Ebenso muss Amand das Glaubensbekenntnis gemäß der ihm in zwei verschlossenen Urkunden übersandten Formulare ablegen (quas sub diversis bullis nostris mittimus introclusas). Amand soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen; daraus entsteht für [Giovanni Battista Gamberucci?], Erzbischof von Amasya (Amasea) [in der Türkei] und Metropolit von Themiscyra, kein Nachteil. Ebenso sollen die Rechte des [Christoph Franz von Hutten], Bischof von Würzburg, und des [Adolf von Dalberg], Abt von Fulda, nicht beeinträchtigt werden. Nach der Weihe genießt Amand wie zuvor die aktiven und passiven Rechte im Kapitel und die Propstei von Andreasberg bei Fulda mit Einkünften von 24 Gold-Kammerdukaten pro Jahr. Aus den Einkünften (super mensae abbatialis) des derzeitigen Abtes und der zukünftigen Äbte soll er eine Pension in Höhe von 300 Kammer-Golddukaten beziehen. Jeder Abt, der die Pension nicht pünktlich bezahlt, verfällt 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch der Exkommunikation. Aus dieser kann er außer im Todesfall nur nach einer gütlichen Einigung gelöst werden. Verbleibt der Abt sechs Monate in der Exkommunikation, verliert er automatisch das Abbatiat; die Abtei gilt dann als vakant. [Lothar Franz von Schönborn], Erzbischof von Mainz, und [Gaetano de Cavalieri], [Titular-]Erzbischof von Tarsus (Tarsos) [in der Türkei] und päpstlicher Nuntius in Köln, und der Generalauditor des päpstlichen Gerichtshofes werden einzeln oder gemeinsam oder durch Vertreter als Exekutoren eingesetzt und sind für die pünktliche Zahlung der Pension an Amand oder dessen Prokurator verantwortlich. Insbesondere sollen sie für die Verhängung und Publikation der Exkommunikation bei Zahlungsverzug sorgen. Gegen dieses Privileg kann nur mit speziellen Papsturkunden vorgegangen werden, nicht mit Generalkauseln. Die Bestimmungen über das Habit und die Tonsur der regulierten Prälaten sind einzuhalten. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Apostolatus officium meritis. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Registrata in secretaria brevium).
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 104
Auf der Plica rechts: (I. Martinettus / Visa pro reverendissimo domino Sinibaldo / H. Palucchesius).
Auf der Plica links: (Casarottus / Plumbeo / H. Palucchesius).
Unter der Plica links: (Pro ... reverendissimo domino capitaneo [?] Accobono [?] summarie H. Palucchesius).
Unter der Plica rechts: (H... Oliverius).
Die Abschrift gibt als Ausstellungsjahr (vigesimo octavo) an!
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.