Vor Ritter Ph[ilippus] "Swap", Schultheiß, vermacht der Bürger Jakob zum Wetzlar ("Wetflere") alle seine Besitzungen in und außerhalb Mainz dem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach ("Erbach"), vertreten durch dessen Syndikus Herrn Konradus. Der Schenker bürgt und erklärt sich bereit, im Zuwiderhandlungsfall 40 Mark Kölner Pfennige zu zahlen. - Zeugen: Die Bürger Culmannus, Sohn des Eckehardus, Rudolf zum Salman, und Rudolf vom Kirschgarten ("de Orto Ceresorum"). Mit Eid besagt vor Ph[ilippus], Schultheiß, den Richtern Crafto und Emecho, den Budellen Hert[winus], Christianus und Beumundus. "1307 feria quinta proxima post diem beati Bonifacii episcopi."