Vergleichsrezess zwischen dem Deutschen Orden und Pfalzgraf Johann Casimir; nach dem 1. der letztere die Fronen der Ordensuntertanen zu Oppau, besonders deren Verpflichtung, einen Wagen zu Neustatt zu seiner Verfügung zu halten, in genannter Weise ermäßigt; 2. seinen Beamten für den Bedarfsfall eingeschränktes Einkehrrecht in der Kommende Einsidel bewilligt wird; 3. von ihm der Anspruch auf Schatzung und Zehnt von dem in Lautern gelegenen Gütern der Kommenden Saarbrücken und Meinsiedel aufgegeben und 4. ebenso gegen Befestigung von Meinsidel unter Vorbehalt des Öffnungsrechtes kein Einspruch erhoben wird. - Siegler: Pfalzgraf und die vier Bevollmächtigen des Ordensmeisters Heinrich v. Bobenhausen: Johann Dietrich v. Enschringen, Komtur zu Einsidel, Hans Chunrad v. Hoheneckh, Hauskomtur zu Horneckh, Sebastian v. Weiterßhausen, Marschalk, und Johann Sto{e}rr, Sekretär.