Erzbischof Lothar Franz zu Mainz bekundet, dass er, nachdem Weiprecht von Gemmingen verstorben ist, den Brüdern Uriel und Reinhard von Gemmingen als Vormünder von Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts einzigen hinterlassenen Sohn und jetziger Lehnsträger und Besitzer, sowie für diese selbst und für deren Vettern Johann Christoph zu Michelfeld, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn und des verstorbenen Johann Christophs Enkel, Johann Reinhard und Friedrich zu Widdern (Widder) und Maienfels, des verstorbenen Johann Albrechts Söhne, die Brüder Johann Bernhard und Eberhard zu Presteneck und Bürg, des verstorbenen Achilles Christophs Enkel, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...