1379 Oktober 10. Der Rat der Stadt Lemgo beurkundet, daß die Dechen der Nicolaikirche mit Zustimmung des sitzenden Rates für 36 Mark Lemgoer Pfg. 3 Mark Pfennigrente oder 1 Mark lötigen westfälischen Silbers an Elzeben Meigerynch, Jungfer im Beginenhaus in der Altstadt gegenüber dem Nicolaikirchhof, verkauft haben; die Rente soll ihr lebenslang zu zwei Terminen, an Ostern und Michaelis, van der gulden tafelen der Nicolaikirche gereicht werden. Nach ihrem Tode fallen 2 Mark der Nicolaikirche zu; von der 3. Mark ist ein ewiges Begängnis zu halten: Dabei soll man am Donnerstag nach Martini nach der Vesper Vigil läuten und eine Vigil singen. Daran sollen 15 Priester teilnehmen, darunter der Kirchherr zu St. Nicolai mit zweien seiner Kapläne, der Altarist am Jacobusaltar in der Nicolaikirche, der Kaplan der Bruderschaft zum hl. Leichnam, der Kirchherr in der Neustadt mit zweien seiner Kapläne, der Kirchherr zu St. Johann vor der Stadt mit drei Altaristen, die Kirchherren zu Brake, zum hl. Geist und zu St. Georg. Jeder erhält dafür und für die am folgenden Tag zu haltende Seelenmesse 6 Pfg., ebenso der Küster an St. Nicolai für das Vigilläuten. Für einen Schill. soll man Licht und provene zur Messe besorgen. Die Dechen der Kirche haben über die Einhaltung der Verfügung zu wachen und erhalten für ihre Mühe 1 Schill. Was dann noch von der Mark übrigbleibt, soll für die Beleuchtung (to dem geluchte) der Kirche dienen. Nach dem Tode der Stifterin soll der Kirchherr der St. Jürgen Kapelle (to sunte Georgen capellen) vor der Stadt die Urkunde verwahren. Siegelank.: Das Stadtsiegel. 1379 feria secunda post festum Dionysii et sociorum.

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