Bischof Konrad bestimmt mit Zustimmung desa Propstes Giselbert, des Domkapitels und des Andreaskapitels, dass der jeweilige Schulrektor des Andreasstifts beständiger Vikar des Propstes sein soll, der diesen in der Andreaskirche zu vertreten hat, wenn er selbst wegen Verpflichtungen im Dom dort nicht in eigener Person am Gottesdienst teilnehemn kan. Dafür erhält der Rektor jährlich 5 Fertones. Ausführung auf Pergament; vier anhängende Siegel, I verloren, II-IV stark beschädigt Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 47

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Niedersächsisches Landesarchiv
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