Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Hans Rüst d. J., Ammann, und die geschworenen Richter der Herrschaft Hohenegg beurkunden, dass sich Katharina Sießmuß, eheliche Tochter des verstorbenen Klaus Sießmuß zu Bischlecht in der Pfarrei Ebratshofen und jetzt Ehefrau des Hans Wucher zu Steißen in der Pfarrei Amtzell, die als Leibeigene Erzherzog Ferdinands dessen Herrschaft Hohenegg "verpflicht vnd verwandt gewest" ist, gemeinsam mit ihrem Sohn Joachim Wucher um 4 fl zuzüglich 2 fl Kanzleitaxe freigekauft hat. Die Manumissionsgebühr teilen sich je zur Hälfte das Amt und das Gericht (der tigen) Hohenegg. Daher sprechen die Aussteller genannte Katharina, ihren bereits lebenden Sohn und alle Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus derselben resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlauben denselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, unbehindert durch Amtmann, Ammann und Gerichtsleute zu Hohenegg. Falls Katharina, ihrem Sohn oder ihrer beider Erben und Nachkommen [mobiles] Vermögen von kaiserlichen Eigenleuten erblich anfallen sollte, dürfen sie dasselbe nicht aus der Herrschaft Hohenegg ziehen, bevor sie nicht den dortigen erzherzoglichen Amtleuten den Abzug und Ammann und Gericht zu Hohenegg die jährliche Steuer entrichtet haben. Sofern gedachte Mutter, ihr Sohn oder ihrer beider Erben und Nachkommen liegende Güter in der Herrschaft Hohenegg erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im Hoheneggischen und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann "in gelt oder varender hab ... zu dreyen zilen ... nach dem geprauch der herrschaft Hohenegg" zu bezahlen sein wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner