Die Witwe Christina gen. von Huslo bekundet, dass sie und ihr verstorbener Ehemann Friedrich gen. van me Huslo auf der zum Hof Huckarde (Hokerde) gehörigen Soil-Hove kein Recht haben, sondern dass Friedrich diese nur gegen einen Jahreszins auf Lebenszeit innehatte, der dem genannten Hof und dessen Schulten zu entrichten war. - Es siegelt wegen Siegelkarenz der Ausstellerin der Ritter Arnold von Edelinctorpe. Datum a.d. 1321, crastino beati Cecilie virginis et martiris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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