Die Witwe Christina gen. von Huslo bekundet, dass sie und ihr
verstorbener Ehemann Friedrich gen. van me Huslo auf der zum Hof Huckarde
(Hokerde) gehörigen Soil-Hove kein Recht haben, sondern dass Friedrich diese
nur gegen einen Jahreszins auf Lebenszeit innehatte, der dem genannten Hof
und dessen Schulten zu entrichten war. - Es siegelt wegen Siegelkarenz der
Ausstellerin der Ritter Arnold von Edelinctorpe. Datum a.d. 1321, crastino
beati Cecilie virginis et martiris.