Das Kapitel U. L. F. zu Aachen vergleicht sich mit dem Rat dortiger Reichsstadt hinsichtlich der Stiftung des Johann Blanche, welche zuletzt 1718 auf das Armenhaus übertragen worden, daß unter Verzichtleistung auf letztere Übertragung nach dem Sinn der 1716 getroffenen Bestimmungen aus den Fundationsrenten (8000 Reichstaler Kapital von Blanche und dem, was der Magistrat zugeschossen) eine Sontagsschule für junge Bürger und Handwerker, worin dieselben zwei Stunden vor- und zwei Stunden nachmittags in Religion, Deutsch und Französisch, Lesen und Schreiben zu unterrichten sind, sowie ein Erziehungshaus für die Chorjugend (die kleinen Choralen), welche von Aachen oder dem Aachener Reich stammen müssen, auf einen von dem etc. Blanche und der Stiftskommunität erworbenen Platz eingerichtet und beides einem Geistlichen überwiesen werden soll, der den Unterricht mit Hilfe eines Schulmeisters besorgen, dafür jährlich 400 Reichstaler Rente empfangen soll, dagegen dem Geistlichen, der in St. Adalbert den Chor besucht, jährlich 43 Taler, 2 Mark Aachener Währung, dem Schulgehülfen 12 Taler und der Magd für die Reinigung der Schule jährlich 2 Taler 24 Mark auszahlen, sowie die vom Stifter bestimmten Messen zu lesen hat. Von den seit 10 Jahren aufgelaufenen Zinsen werden 1000 Taler als Kapital zu 4 1/3 zur Beköstigung der Choralen dem Kapitel ausgehändigt werden, der Rest aber dem Rat zur freien Verwendung für das Armenhaus verbleiben. So geschehen Aachen, den zwelfften Marti 1734.